Wichtiges Update zur Materialeffizienzförderung

Ganz aktuell hat uns die Information der Demea (Deutsche Materialeffizienzagentur) erreicht, dass die seit längerem angekündigten neuen Richtlinien zur Förderung von Projekten zur Verbesserung der Materialeffizienz zum 1. August 2011 gelten sollen, die neue Richtlinie ist allerdings noch nicht veröffentlicht.
(Weitere Informationen zum Thema Materialeffizienz und die bis 31.07.2011 gültigen Förderkriterien und Förderhöhen erhalten Sie hier.)
Somit werden alle Anträge auf Potenzialanalysen und Vertiefungsberatungen, die bis zum 31.07.2011 bei der Demea eingehen, noch nach der gegenwärtig gültigen Richtlinie behandelt, auch wenn die Beratung erst nach dem 31.07.2011 beginnt. Erfahrungsgemäß dürften Projektstarttermine bis 1.10.11 noch akzeptiert werden.
Aus zwei Gründen ist es unseres Erachtens sinnvoll, einen Antrag nach der alten Richtlinie zu stellen:
1. Die üblichen Bewilligungs-Schwierigkeiten bei neuanlaufenden Fördermechanismen:
Die deutsche Materialeffizienzagentur weist darauf hin: „Da es erfahrungsgemäß bei Umstellungsprozessen zu Eingewöhnungsproblemen kommt (neue Prozesse, neue Regeln, neue Verantwortlichkeiten, neue Ansprechpartner) und die Unternehmen, die gegenwärtig an Materialeffizienzprojekte denken, darunter nicht leiden sollten, könnte die Nutzung des „alten“  Programms in diesen Fällen sinnvoll sein.
2. Die höheren Fördersätze des alten Programms
Potenzialanalysen sollen, so ist zu vernehmen, nur noch mit 50 %, statt bisher zum Teil mit 66 % gefördert werden. In der Verbindung mit weiteren Förderkonditionen, wie maximaler Förderwert und förderfähige Tagessätze, dürften die Unternehmen mit einer Förderung nach der alten Richtlinie besser fahren.
Nachfolgend nochmals die wesentlichen Fördervoraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Fördermittel zu erhalten:

  • Unternehmen müssen den EU-Kriterien für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) genügen. Im wesentlichen bedeutet dies:
    • Maximal 250 Mitarbeiter
    • Jahresumsatz maximal 50 Mio. € oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. €
    • Eigenständiges Unternehmen oder sofern Sie mit anderen Unternehmen verbunden sind, müssen die Unternehmen gemeinsam die obigen Bedingungen erfüllen.
  • Unternehmen müssen über eine „substanzielle“ Produktion in Deutschland verfügen
  • Im Herstellungsprozess müssen logischerweise Materialverluste (Ausschuss, Verschrottung, zu viel Material im Endprodukt) auftreten.

Der organisatorische Aufwand für das Stellen der Anträge ist gering, sodass eine kurzfristige Antragsstellung auch während der Urlaubszeit problemlos möglich ist. Das Erstellen der gesamten Unterlagen kann durch A&K erfolgen. Wir benötigen lediglich einige wenige Zahlenwerte von Ihnen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Dr. Kemmner zur Verfügung.

Prof. Dr. Andreas Kemmner

Prof. Dr. Andreas Kemmner

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