Kurz & Bündig: Rüstkosten

Unter Rüstkosten werden alle Kosten zusammengefasst, die in Bezug zu Rüstvorgängen stehen. Rüstkosten sind neben den Lagerhaltungskosten die zweite Kostengruppe, die bei der Ermittlung wirtschaftlicher Produktionslosgrößen zu betrachten ist. Für die korrekte Ermittlung wirtschaftlicher Losgrößen sind präzise ermittelte Rüstkosten unabdingbar.

Zu den Rüstkosten zählt:

  • der gesamte Verbrauch an Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln,
  • Werkzeuglogistikkosten,
  • Anlaufkosten,
  • etc.,

der bei einem Rüstvorgang speziell oder im Schnitt über die Gesamtheit der Rüstvorgänge hinweg anfällt.

Unser Tipp:

Bei der Ermittlung der Rüstkosten, kommt es auf die variablen Kosten an, die mit jedem Rüstvorgang erneut anfallen. Maschinenstundensätze sind Vollkostenwerte und haben als solche bei der Ermittlung der Rüstkosten nichts zu suchen.

Auch Personalkosten sind bei der Ermittlung von Rüstkosten nur insoweit zu betrachten, als sie ohne Rüstvorgang auch angefallen wären. Die Kosten für Einrichter beispielsweise, die eine Schicht betreuen und bezahlt werden müssen, egal ob in der Schicht gerüstet werden muss oder nicht, sollten bei der Ermittlung der Rüstkosten nicht betrachtet werden.

Andererseits sind bei Engpassmaschinen zusätzlich zu den üblichen Kostenarten auch Opportunitätskosten der fehlenden Maschinenkapazität zu berücksichtigen. Diese Opportunitätskosten entsprechen den Kosten für den verlorenen Umsatz während der Rüstzeit.

Prof. Dr. Andreas Kemmner

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